Maßnahmen gegen Jugendkriminalität
Ø Elternhaus und Schule
Der Einfluss des Elternhauses darauf, ob junge Menschen straffällig werden, ist bedeutend. Es ist erwiesen, dass z. B. zerrüttete Familienverhältnisse diese Gefahr begünstigen. Aber auch die schulische Situation und besonders das Verhalten der Lehrkräfte können Bedeutung für die kriminelle Entwicklung eines Jugendlichen haben. Neben dem Bildungsauftrag hat Schule auch einen Erziehungsauftrag, nämlich junge Menschen zu selbständigem, eigenverantwortlichem und sozialem Verhalten zu befähigen.
Ø Jugendhilfe
Die Aufgabe der Jugendhilfe (Jugendämter und freie Träger), der Jugendkriminalität entgegenzuwirken.
Ø Die Polizei
Jugendkriminalität erfordert die besondere Aufmerksamkeit der Polizei. Das bedeutet nicht nur Aufklärung von Straftaten und Ermittlung des Straftäters, sondern auch die Bekämpfung der Gefährdungsbedingungen, die sich kriminalitätsfördernd auswirken können. Insofern kommt der Vorbeugung eine besondere Bedeutung zu.
Ø Justizbehörden
Die Justiz (Staatsanwaltschaften, Gerichte, Bewährungshilfe, Führungsaufsichten und Vollzugsbehörden) wird kraft ihres gesetzlichen Auftrags erst dann tätig, wenn eine Straftat begangen worden ist.
Ø Zusammenarbeit
Um der Jugendkriminalität wirkungsvoll vorzubeugen, sollten Vertreterinnen und Vertreter von Jugendämtern, Ordnungs- und Gesundheitsbehörden, Polizei, Schulen, Sportverbänden, Justizbehörden, freien Trägern der Jugendhilfe, Betreuungsorganisationen für ausländische Jugendliche, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger und selbstverständlich auch Jugendliche zusammenarbeiten.